Grundsteuerreform

Grundsteuer - zweistufiges Verfahren (1-Staat und 2-Kommunen)

Aktuelles / Grundsteuerreform:

Voraussichtlich im Jahr 2025 ergehen komplett neu berechnete Grundsteuerbescheide.

 

Die Ermittlung des hierfür nötigen Grundsteuermessbetrages erfolgt dabei weiterhin komplett über den Staat bzw. die Finanzämter (siehe unten). An diese sind die neuen Grundsteuererklärungen zu richten, zu deren Abgabe (möglichst online per ELSTER) alle Grundsteuerschuldner per Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 30.03.2022 aufgefordert wurden.

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie zu wichtigen Fragen rund um die Grundsteuer finden Sie hier:

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung von

  • von Montag bis Donnerstag: zwischen 08:00 – 18:00 Uhr und
  • am Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr

 

... telefonisch für Sie erreichbar unter:  (089) 30 70 00 77.


In Bayern gilt es rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen! Es wird daher -aufgrund der immensen Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen- darum gebeten, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung (sowohl in der ersten/ staatlichen, als auch während der zweiten/ kommunalen Phase) abzusehen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme, Beachtung sowie Verständnis, dass wir in der Stadt/ Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft Ihnen beim Ausfüllen der Grundsteuererklärungen und in allen weiteren Schritten der ersten Phase (siehe Grafik oben) nicht weiterhelfen können. Diese Stufe bleibt -wie bisher- allein dem Staat vorbehalten, der zu Ihrer Unterstützung eigens die o.a. Stelle mit Hotline (beim Landesamt für Finanzen) geschaffen und die Seite www.grundsteuer.bayern.de eingerichtet hat. Bitte nutzen Sie bei Fragen, Problemen, etc. dieses spezielle Angebot.